Melden Sie den Unfall bitte unverzüglich der Polizei. Die Telefonnummer der Polizei lautet: 117
Die Polizei informiert die zuständige Jagdaufsicht. Eine Unterlassung der Meldepflicht und das Entfernen vom Unfallort sind strafbar!
Jede noch so geringe Kollision mit einem Wildtier kann zu ernsthaften Verletzungen und damit zu Schmerz und Leiden für das betroffene Tier führen. Es ist deshalb eine moralische und rechtliche Verpflichtung, dass alles darangesetzt wird, dieses Leiden so rasch wie möglich zu beenden.
Bitte beachten Sie, dass der Verein Zürcher Jagdaufsicht (VZJA) nicht für Notfälle zuständig ist. Bei Fragen zu Wildtieren im Siedlungsraum wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde.
Wie Sie sich richtig verhalten:
Halten Sie sofort an einer sicheren Stelle an.
Sichern Sie sich selbst und ziehen Sie Ihre Warnweste an - bitte auch bei Tag!
Sichern Sie dann die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck.
Melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei (Telefon 117), auch wenn an Ihrem Fahrzeug scheinbar kein Schaden entstanden ist.
Nähern Sie sich auf keinen Fall einem angefahrenen Wildtier. Wenn Sie es berühren oder festhalten, kann es Sie verletzen oder erleidet weiteren unnötigen Stress.
Merken Sie sich den genauen Ort der Kollision, die Anzahl der Tiere und deren Fluchtrichtung.
Warten Sie an der Unfallstelle, bis die Jagdaufsicht eintrifft. Diese wird das Wild bergen oder gestützt auf Ihren Angaben nachsuchen und erlösen. Sie wird Ihnen auch die für Ihre Versicherung notwendige Unfallbestätigung ausstellen.