Die Jagdaufseherin und der Jagdaufseher ist eine Jägerin bzw. ein Jäger mit zusätzlicher Qualifikation: sie/ er hat neben der Jägerprüfung eine anspruchsvolle Jagdaufseherprüfung abgelegt und ist auch vom Gesetz her verpflichtet, sich regelmässig weiterzubilden.
Personen der Jagdaufsicht sind dabei auch Anlaufstation für eine Vielzahl von Beteiligten, wie z. B. Landwirtinnen und Landwirte, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Försterinnen und Förster, Jagdgäste, Jagdpächterinnen und Jagdpächter, Polizei, Behörden, Hegegemeinschaften und nicht zuletzt der nichtjagenden Bevölkerung.
Zusätzlich übernehmen die Jagdaufseher auch die wichtige Aufgabe einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit, also das Bild der Jägerin und des Jägers nach aussen zu vermitteln und über die Bedeutung der Jagd aufzuklären.
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Zugunsten: Verein Zürcher Jagdaufsicht (VZJA)