Einträge Wildbuch
FRAGE:
Muss ein eindeutiger Fehlschuss (keine Pirschzeichen, Nachsuche oder Kontrollsuche mit Schweisshund erfolglos durchgeführt) im Wildbuch eingetragen werden?
ANTWORT:
Nein, sollten das Nachsuchengespann und die Schützin oder der Schütze sich einig sein, dass total danebengeschossen wurde, muss kein Eintrag erfolgen. Beim Vorhandensein von Pirschzeichen, Schnitthaar, Schweiss, usw. muss ein Eintrag erfolgen. Total gefehlt = Kontrollsuche, Tier verletzt = Nachsuche.
Nachsuchestatistik
FRAGE:
Welchen Zweck erfüllt die Datensammlung?
ANTWORT:
Weil es der Gesetzgeber so will. § 12 Abs. 4 lit d «Die Direktion führt eine Nachsuchstratistik»
FRAGE:
Wer sieht die Statistik (Zugriff)?
ANTWORT:
Jeder Zugriffsberechtigte im Bereich seiner Berechtigung. Pächterin/Pächter für sein Revier, Mitarbeitende der FJV über den ganzen Kanton.
FRAGE:
Wer hat alles Zugriff aufs Wildbuch?
ANTWORT:
Mitglieder der Jagdgesellschaften (JA, Pächter und Schweisshundeführer) sowie alle MA der FJV
FRAGE:
Wie lange werden die Daten gespeichert?
ANTWORT:
Daten müssen gemäss kantonaler Vorgaben mind. 10 Jahre gespeichert werden. Wie mit Daten des Wildbuches umgegangen wird ist zurzeit in Klärung.
Ernennung Revieraufsicht
FRAGE:
Nach §31 muss die Revieraufsicht von der Direktion und den Gemeinden ernannt werden. Gilt das auch für bisherige Jagdaufseher/innen?
ANTWORT:
Antrag an die Jagdkommission
FRAGE:
Aus den Reihen des VZJ wurde der Antrage gestellt, in den Jagdbetriebsvorschriften, VI. 3. +4. das Wording "wildscharf", "schnell genug" und dergleichen zu streichen respektive anzupassen, da die Beurteilung des Jagdhundes in der Kompetenz des Hundeführers liegen sollte.
ANTWORT:
Die Beschreibung wurde gezielt gewählt. Daher wurde der Antrag von der Jagdkommission abgelehnt.
Rechte und Pflichten Mitglieder JG
FRAGE:
Was bedeutet "Mitglied der Jagdgesellschaft"? (Konkret geht es hier um "Jahresgäste" )
Dürfen diese ...
ANTWORT:
Mitglieder der Jagdgesellschaft sind nur Pächterinnen und Pächter. Die Jagdaufsicht kann auch Mitglied der Jagdgesellschaft sein, muss aber nicht. Gäste und Personen in Ausbildung sind keine Mitglieder der Jagdgesellschaft.