Das neue kantonale Jagdgesetz wurde Anfang Februar 2021 mit der Schlussabstimmung im Kantonsrat des Kantons Zürich ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung verabschiedet.
Nach der ungenutzt verstrichenen Frist für das fakultative Referendum ist das Gesetz nun definitiv.
Damit sind nun auch die Aufgaben und Kompetenzen der Jagdaufsicht endlich klar gesetzlich geregelt.
Im Moment ist die Verwaltung daran die kantonale Jagdverordnung zu finalisieren.
Nach dem Beschluss des Regierungsrates und der Genehmigung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann die Vorlage in Kraft gesetzt werden.
Es ist jedoch nicht vor Ende 2021 damit zu rechnen.
Der VZJA ist mit der FJV im Gespräch, wie die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher im Rahmen der Weiterbildung im nächsten Jahr in die neuen gesetzlichen Grundlagen für die Jagd eingeführt werden können.
Die Endfassung und die Protokolle finden sich auf der Homepage des Kantonsrates unter folgendem Link: