Weiterbildung 2024 für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
Thema: Besondere Themen der Jagdaufsicht / Rechte, Pflichten und Grenzen der Jagdaufsicht
Der Gesetzgeber misst der Aus- und Weiterbildung für jagdberechtigte Personen im neuen Jagdgesetz noch ein grösseres Gewicht zu als bisher, indem er die Aus- und Weiterbildung in § 29 des neuen Jagdgesetzes auf Gesetzesstufe hebt.
Der Verein Zürcher Jagdaufsicht führt in diesem Jahr im Auftrag der FJV den Weiterbildungskurs für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher durch. Die Daten wurden Ihnen per Mail bereits im letzten Oktober angekündigt. Vorliegend folgt nun wie in Aussicht gestellt die konkrete Einladung mit Aufforderung zur Anmeldung.
Insbesondere geht es im Kurs darum, Risse zu erkennen, den Umgang mit dem Biber zu thematisieren, den Einsatz an besonderen Orten zu besprechen und die Grenzen der Jagdaufsicht zu erläutern. Weiter sollen die Schätzung und Prävention von Wildschäden (insbesondere durch Schwarzwild, Krähen, verwilderte Haustauben etc.) mit Fachleuten beleuchtet werden. Und schliesslich wird das neue Jagdrecht anhand praktischer Fälle aus spezifischer Sicht der Jagdaufsicht diskutiert werden.
Daten:
- 20.04.2024, von 08:00 bis 13:00 Uhr
- 04.05.2024, von 08:00 bis 13:00 Uhr
- 25.05.2024, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Ort:
Strickhof Lindau, Eschikon 21, 8315 Lindau, Hörsaal 401 (nicht in der Mehrzweckhalle!)
Anmeldung:
Bitte bis 23. Februar 2024 unter: Anmeldung zur Weiterbildung 2024 für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
Pro Kurs sind max. 80 TN möglich
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird eine Bestätigung des Datums versandt.
Kosten:
Für Teilnehmende mit bestandener Jagdaufsichtsprüfung werden die Kurskosten von der FJV übernommen, für alle anderen Teilnehmenden (Jägerinnen und Jäger und solche in Ausbildung) wird vor Ort ein Unkostenbeitrag von CHF 50,00 erhoben.
Testatheft:
Bitte Testatheft für Kursbestätigung mitbringen (Testathefte können für CHF 15,00 vor Ort erworben werden)