Mit dem neuen Lebensmittelrecht wurde auch die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) angepasst. Jagdwild muss gekennzeichnet und durch eine fachkundige Person beurteilt werden. In Art. 21 VSFK wird eine Ausbildung zur fachkundigen Person verlangt. Jäger und Jägerinnen, die bis am 30. April 2018 ihre Ausbildung beendet haben, gelten als fachkundige Personen.
Im Sinne der Weiterbildung und aufgrund der grossen Nachfrage und positiven Aufnahme der Ausbildung zur fachkundigen Person für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher im Frühling 2019, bieten wir den Kurs im April 2022 erneut an. Der Kurs, der für alle Jägerinnen und Jäger offen steht, findet an zwei Halbtagen statt.
DATEN:
Theorie: Samstag, 02. April 2022, nur Vormittag für alle Teilnehmer
Praxisteil: Samstag, 09. April 2022, Vormittag ODER Nachmittag (in zwei Gruppen)
ORT:
Tierspital des Kantons Zürich, Winterthurerstrasse 260, CH-8057 Zürich, das Gebäude ist ausgeschildert.
Gebührenpflichtige Parkplätze stehen im Parkhaus der Universität Irchel zur Verfügung. Das Areal der Vetsuisse-Fakultät/ Tierspital ist zu Fuss in 10 Minuten erreichbar. Mit dem öffentlichen Verkehr ist die Haltestelle «Tierspital» (Tram 7 und 9) zu benutzen.
KOSTEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 150,00.
Mitglieder im Verein Jagdaufsicht Zürich (VZJ) zahlen eine reduzierte Kursgebühr von CHF 100,00.
Für im Kanton Zürich eingetragene (vereidigte) Jagdaufseher/innen wird die Teilnahmegebühr von der FJV übernommen.
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Bestätigung mit Kontoangaben und dem Kursprogramm versandt. (Einzahlung bitte innert 10 Tagen).
Die Anmeldung ist erst mit erfolgter Einzahlung des Kursbeitrages gültig.
Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Verhinderung ist nicht möglich.
ANMELDUNG:
Bitte ausschliesslich mit allen verlangten Angaben in Blockschrift und Nachweisen mit dem unten genannten PDF-Download per Post an:
VZJA
c./o. Jochen GEIS
Im Langacher 8
CH-8906 Bonstetten
oder per e-mail an: anmeldung(at)jagdaufseher.ch
HINWEISE: